Das Instrument der Flurneuordnung lässt sich auch für vorrangig landschaftsplanerische Zielsetzung einsetzen. In einem hier gemeindeübergreifenden Verfahren wurden Maßnahmen zum Gewässerschutz sowie zur Entwicklung von Fließgewässern und Gräben in bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Talräumen verwirklicht. Auch konnten Überflutungsflächen in der Aue hergestellt werden, die dem vorsorgenden Hochwasser- und dem Erosionsschutz dienen. Über die landschaftsplanerische Konzeption hinaus betreute unser Büro auch die Objektplanung für die Renaturierung.

 

Kurzprofil

2004 Flurneuordnung „Augraben“ | Waldbrunn
Auftraggeber: Teilnehmergemeinschaft Waldbrunn 4
im Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Fläche: 80 ha
Leistungsumfang: landschaftsplanerisches Gesamtkonzept
Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung in Anlehnung an § 45a HOAI Leistungsphasen 1-4
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Leistungsphasen 1-9
Ausführende Firmen: Fa. Rüger, Büchold und Fa. Thomas, Oberaurach
Bearbeitungszeitraum: 2004–2009, 2014–2017

 

 

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh



Geschäftsführer:

Thomas Wirth

Landschaftsarchitekt bdla. ByAK 172.200

Stadtplaner SRL. ByAK 40017



Gudrun Rentsch

Landschaftsarchitektin bdla. ByAK 173.018

Stadtplanerin SRL. ByAK Nr. 40018

Ralph Schäffner

Landschaftsarchitekt bdla. ByAK 175.850

Geprüfter Sachverständiger für Schäden an Freianlagen



Anschrift:


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Steigweg 24
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Tel. 09321-26800-50
Fax 09321-268090-50
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